Mit dem edu-iPad hat jede Schülerin, jeder Schüler gleichzeitig auch eine Kamera in der Schultasche. Für den Unterricht bietet die Kamera-App vielseitige Einsatzmöglichkeiten! Das Recht am eigenen Bild ist dabei ein essentielles Thema, sobald sich die Mitschülerinnen und Mitschüler gegenseitig fotografieren und die Fotos anschließend weiter verwenden.
Berechtigte Interessen
Das Recht am eigenen Bild stellt ein Persönlichkeitsrecht dar und schützt ideelle und materielle Interessen von Personen. Bei der Veröffentlichung von Fotos müssen du und deine Klasse berechtigte Interessen der Abgebildeten stets berücksichtigen (§ 78 UrhG Bildnisschutz). Dies gilt auch in Bezug auf mitveröffentlichte Texte, namentliche Nennung oder sonstige Umstände.
Jede und jeder darf selbst entscheiden, wo ihr bzw. sein Gesicht abgebildet wird und in welchem Gesamtzusammenhang diese Fotos veröffentlicht werden.
Veröffentlichung
Der Öffentlichkeitsbegriff ist weit auszulegen. Er ist bereits erfüllt, wenn das Foto für eine Mehrzahl von Personen sichtbar gemacht wird - beispielsweise durch das Versenden per E-Mail oder das Hochladen der Bilder auf eine öffentlich zugängliche Website.
Ob berechtigte, schutzwürdige Interessen bei der Veröffentlichung von Fotos verletzt werden, müssen im Einzelfall beurteilt werden.
Eine Verletzung berechtigter Interessen liegt jedenfalls vor, wenn du ein Bild ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verbreitest, das entwürdigend, herabsetzend oder bloßstellend wirkt.
Thema Klassenfoto: Das Recht am eigenen Bild gilt außerdem für alle, die auf einem Gruppenfoto zu sehen sind. Bevor du das Foto veröffentlichst, musst du daher die Zustimmung von jeder Schülerin und jedem Schüler einholen.
Sobald eine Person auf dem Bild nicht mit der Veröffentlichung einverstanden ist, darfst du das Foto auch nicht ins Internet stellen. Die Alternative: Du kannst die Person am Foto unkenntlich machen, zum Beispiel durch Verpixeln.
Die Einverständniserklärung ist jederzeit widerrufbar.
Klasse! Plus erklärt dir die wichtigsten Basics über das Recht am eigenen Bild in einem Video.
Quellen:
4 Ob 187/99z; OGH 6 Ob 14/16a; OLG München 29 U 368/16; OGH 4 Ob 97/88; OGH 4 Ob 266/01y
Guggenbichler in Ciresa, Urheberrecht § 78;Ciresa in Ciresa, Urheberrecht § 54; A. Kodek in Kucsko, urheber.recht; Braunböck in Kucsko, urheber.recht; Wanckel, Foto- und Bildrecht4; Hilgert/Greth, Urheberrechtsverletzungen im Internet; Paul in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht,
Mehr zu rechtlich relevanten Informationen im edu-iPad Unterricht erfährst du in den Trainings der ACP eduWERK Academy!
Diese Beiträge auf Tipps & Tricks